Monika Noll – Volkszählungsboykott: Alles erledigt?

Volkszählungsboykott: Alles erledigt?

Monika Noll

März 1988 [ 1 ]

Die Volkszählung ist – in Westberlin, aber auch anderswo – noch nicht einmal an ihrem offiziellen Ende, dem Ende des behördlichen Sondereinsatzes, angelangt – da hat die bürgerliche Öffentlichkeit, und vornehmlich deren politisch oppositioneller Teil, sie bereits für beendet erklärt: kaum noch ist sie öffentliches Thema, die meisten Boykotteure haben längst ausgefüllt, sind des Widerstands müde und das Diskutieren darüber leid und haben ihre Gedanken wieder woanders. Höchste Zeit also, an die ungeminderte politische Aktualität und Brisanz der Volkszählung zu erinnern und zu verhindern, daß sie als begriffsloses Politerlebnis im Souvenirkästchen der bürgerlichen Protestbewegungen landet.

Zentrales Moment des Protests gegen die Totalerhebung war – neben der Kritik am Fehlen “faktischer Anonymität” – das Mißtrauen gegenüber der in der staatlichen Reklame gebetsmühlenartig wiederholten Behauptung, die Volkszählung liefere dem Staat “neue, zuverlässige Daten” für ‘verläßliche Planung’, ‘richtige Entscheidungen’ und ‘vernünftiges Wirtschaften’ am Arbeitsmarkt, in Wirtschafts- und Sozialpolitik, beim Gesundheits-, Bildungs-, Verkehrs-, Wohnungswesen sowie Umweltschutz. Die Volkszählungsgegner sahen vielmehr – und zumal in der mittlerweile gigantischen innerstaatlichen Aufrüstung – hinreichend Beweise dafür, daß die Erhebung lediglich eine Sammlung und Zentralisierung sozialer Strukturdaten für den Ausbau von polizeilicher Kontrolle, geheimdienstlicher Überwachung und militärischer Schlagkraft darstellt.

Daß die von Staats wegen eingefädelte Befragung schon aus Gründen ihrer inneren Logik das Planungs-, Entscheidungs- und Vernunftversprechen gar nicht einlösen kann, ist in der umfangreichen kritischen Literatur zur Volkszählung mit vielen Argumenten belegt worden. Zu offenkundig ist die Lächerlichkeit eines Planungswillens, der sich auf Fragen nach dem bloß Faktischen, statt wenigstens auf Fragen nach dem Gewünschten stützt (etwa: mit welchem Fahrzeug würde man zur Arbeit fahren, wenn es eine ernstzunehmende Alternative gäbe; welche Wohnungsmiete fände man angemessen; wäre man gerne berufstätig, wenn man Chancen sähe – um nur Beispiele zu nennen). Zu offenkundig ist die Lächerlichkeit einer statistischen Bedarfsfeststellung angesichts der allseits verbreiteten Kenntnis des Bedarfs (an Arbeitsplätzen, Wohnungen, Ärzten, Lehrern, Umweltschutzmaßnahmen etc.) sowie der ganz ungenierten Mißachtung dieses Bedarfs durch den angeblich so tatendurstigen Staat.

Um die ganze Planungspropaganda und Verantwortungsheuchelei zu Fall zu bringen, würde es auch genügen, auf die dezidierte Planungsfeindlichkeit gerade des Wende-Staates zu verweisen, der sich mit seinem “Weniger Staat” und “Mehr Markt”, mit seiner Privatisierungssucht und schamlosen Untätigkeit in Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, mit seiner Unterordnung unter die “Sachzwänge” der Kapitalverwertungskrise, ganz erklärtermaßen auf die Seite des gegen staatliche Vorsorge und Regulierung gerichteten Leistungs- und Konkurrenzprinzips schlägt. Und daran zu erinnern, daß die Asozialität der staatlichen Politik nicht auf einen Mangel an Daten, sondern auf den Druck gesellschaftlicher Interessen zurückgeht, erübrigt sich fast.

Kommt also als Motor der Volkszählung der Planungswille des Staates nicht in Betracht, so bleibt nur noch sein um so größerer Kontrollwille übrig. Oder etwa nicht?

Für Kontrollzwecke im oben angegebenen Sinne wären einigermaßen brauchbare Daten nicht weniger erforderlich als für sozialstaatliche Planung. Gerade dies aber, daß die Erhebung brauchbare, wirklichkeitsgetreue Daten erbracht hat, ist inzwischen doch mehr als zweifelhaft, ja, mußte angesichts der schwierigen, konfliktreichen Vorgeschichte der Zählung von Anfang an zweifelhaft sein. Der Anteil der Falschangaben liegt vermutlich um einiges höher, als den Statistikern recht sein kann; die Gründe dafür reichen von Unwissenheit über privatistische Trotzhaltung (à la: was geht den Staat meine Zweitwohnung, unser Getrenntleben etc. an?) bis zum (versteckten) Protest; die den Behörden als einzige zugestandene Plausibilitätskontrolle der Angaben reicht zur Feststellung vieler Fehler überhaupt nicht aus. Neben der hohen und nur wenig kontrollierbaren Fehlerquote trägt auch die voraussichtlich langwierige Auswertung und das heißt tendenzielle Veraltung der Datenmassen zur von Statistikern bereits beklagten Unbrauchbarkeit der Zählung bei. Daß die staatlichen Erhebungsbetreiber dennoch – also trotz der mit Sicherheit auch für sie von vornherein absehbaren statistischen Unzuverlässigkeit des ganzen Unternehmens – an ihrem Vorhaben festhielten, läßt den Schluß zu, daß die Volkszählung für den Staat noch einen Zweck erfüllt, der von der potentiellen Unbrauchbarkeit der Daten nicht tangiert wird.

Diesen Zweck hat die Boykottbewegung anfänglich mit ihren Warnungen vor der staatlichen Zwangserhebung, Gehorsamsübung und Unterwerfungsintention auch deutlich vor Augen gehabt. Angetreten ist sie folglich mit der unzweideutigen Klarstellung, daß “weicher”, mit Falschangaben operierender Boykott keiner ist, daß es bei der Volkszählung also weniger um Daten und Unbrauchbarmachen von Daten als um Mitmachen oder Nicht-Mitmachen geht. Hatte sie dergestalt auf den ebenso plebiszitären wie experimentellen Charakter der Volkszählung, auf ihre Bedeutung als Testfall für eine planvolle Mitmach- und Zwangsveranstaltung, aufmerksam gemacht, so hat sie – wenigstens zu ihrem größten Teil – diese Einsicht sehr schnell, schon beim ersten Anblick staatlicher Drohgebärden, verleugnet, statt tatkräftige Konsequenzen aus ihr zu ziehen. Weder hat sie ihre eigene Stärke erkannt (wann ist der Staat schon mal bei einer seiner Maßnahmen auf direkte Mithilfe sämtlicher “Bürger” angewiesen?), noch hat sie gewagt, das sattsam bekannte symbolische Handeln bürgerlicher Protestbewegungen (das Protesteinlegen, Demonstrieren und Signalsetzen, mit dem sie sich ja in der Regel gegenüber den Staatsaktionen begnügen müssen) wenigstens einmal gegen wirkliches Tun zu vertauschen. Die Weigerung, den Bogen auszufüllen, ist das einzige, was man gegen die Volkszählung tun kann. Wie sehr alles übrige spurlos im bloßen Vorbehalt verschwindet, bezeugen die wortreichen und beschwörenden Erklärungen, in denen man sich über das nachträgliche – “phantasievolle” – Ausfüllen der Bögen mit dem vorangegangenen Protest tröstet und “Realismus” bekundet: ein Boykott sei ja ernsthaft nie drin gewesen, man habe nur problematisieren, demonstrieren, signalisieren wollen … wie gehabt. Und während der Staat durch die in der Regel unnachsichtige, unerbittliche Jagd noch auf die letzten Erhebungsbögen mit wünschenswerter Deutlichkeit dokumentiert, daß es ihm tatsächlich weniger auf die Richtigkeit als auf die pure Übergabe dieser mit Sicherheit mehr denn je “phantasievoll” entstellten Daten ankommt, beteuern die verhinderten Boykotteure, sie hätten das Nötige getan.

Vor dem Hintergrund der zumal in der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit präsenten ökonomischen Dauerkrise (und das heißt einer Durchsetzung bürgerlicher Kapitalverwertungsinteressen, die durch keine Rücksicht auf “sozialen Frieden”, durch keine Verpflichtung auf “Sozialpartnerschaft” und ähnliche dem faschistischen Erbe und Trauma geschuldeten politischen Imperative des bundesrepublikanischen Staatswesens mehr gebremst wird) ist die Volkszählung nur unschwer als ein staatliches Übungsmanöver zu erkennen: mit seiner Zählungs-Parforce-Tour testet der Staat die Durchsetzbarkeit der längst als zeitgemäß und zweckmäßig anvisierten “Power-Politik”, sondiert er die staa tsbürgerliche Widerständigkeit gegen eine ebenso nackte (jede Freiwilligkeit kategorisch ausschließende und auf die lückenlose Vollzugsmeldung fixierte) wie totale (die gesamte Bevölkerung unterschiedslos betreffende) obrigkeitliche Zwangsmaßnahme, der angesichts der sonstigen planerischen Initiativlosigkeit des Staates der Charakter der Ersatzhandlung und Scheininitiative auf die Stirn geschrieben steht. Die Versuche der Behörden, den Nutzen der Datenhuberei für das Gemeinwohl plausibel zu machen bzw. die soziale Ineffizienz des Ganzen zu kaschieren, blieben denn auch mehr als dürftig und mußten es auf Grund des für die neue Politik ja definitorischen Verzichts auf sozialstaatlichen Spielraum notgedrungen bleiben. Um so wortreicher waren die Drohungen, und der Staat ließ keinen Zweifel daran, was die Stunde geschlagen hatte: hier ist das Volkszählungsgesetz, und jetzt wird gehorcht! Dieses Gesetz, in dem auf “rechtsstaatlichem” Wege das Rechtsstaatsprinzip ausgehebelt und politischen Effizienzkriterien unterstellt worden ist, soll ja die “Bürger” zur Kooperation mit einem Staat zwingen, der seine mittlerweile systematisch ausgebauten und perfektionierten Zwangs- und Gewaltmittel längst nicht mehr schamhaft verhüllt, so wenig wie er seine Liaison mit der Klasse, deren ökonomische Interessen und politische Herrschaft er zu wahren hat, noch lautstark verleugnet.

Einem Staat aber, den man in seinem ungebrochenen Herrschaftswillen als das erkannt hat, was er ist, nicht die Kooperation kategorisch zu verweigern, kommt einer Aufgabe der einmal gewonnenen Erkenntnis gleich. Einem Staat, der mit beherztem Zynismus vorführt, wie man die außer Reichweite liegende Bewältigung der ökonomischen Krise durch die Spaltung der von ihr realiter oder potentiell Betroffenen – je nach Bedarf und Opportunität in Erfolglose und Erfolgreiche oder in Nicht-Besitzer und Besitzer (von Arbeitsplätzen!) – ersetzt, nun faktisch doch noch das Recht auf Erzwingung zuzugestehen, kommt einer Stärkung seines politischen Zynismus gleich. Dem Gewaltanspruch des “Rechtsstaats” galt das Nein des Boykotts – ist es gegenstandslos geworden? In der nicht erpreßbaren Opposition gegen diesen Gewaltanspruch lag der politische Sinn der Datenverweigerung – ist er für die vielen, die ausgefüllt haben, in die Erpreßbarkeit hinübergewandert?

Man stelle sich einen Moment vor, es hätte einen ausreichenden Unterstützungsfonds oder Versicherungsschutz für Zwangs- und Bußgelder gegeben. Hätten dann die zahl- und listenreichen Rationalisierungen für den Abbruch des Boykotts (der Boykotterfolg steht in keinem Verhältnis zur riskierten Geldstrafe – die Volkszählung ist sowieso gescheitert und sitzt auf Datenschrott – dem Staat Geld zu geben, ist viel schlimmer, als ihm einen ausgefüllten Bogen zu geben etc.) überhaupt Konjunktur gehabt? Wären dann nicht erheblich mehr “Standhafte” übriggeblieben, die dem Staat bei diesem gigantischen Mißbrauch persönlicher Daten zu herrschaftspolitischen Testzwecken nicht, auch nicht widerwillig, hätten die Hand leihen wollen?

Aber so haben die leider (und nicht allein auf Grund des materiellen Wohllebens) unausrottbaren Bindungen der bürgerlichen Protestbewegungen an diesen ihren Staat nicht bloß den erfolgreichen vielköpfigen Boykott der – wie für ihn, so für sie als Testfall fungierenden – Volkszählung, sondern zugleich eine zu ihrer Stärkung dringend erforderliche Übung in wie immer unspektakulärer und risikoarmer politischer Moral und Unbestechlichkeit verhindert. Schade, denn die Gelegenheit zum Üben war günstig.

Ich habe lange nach der schwachen Stelle gesucht Du weißt schon, warum, Monika –, dabei hast Du sie ausdrücklich hervorgehoben: “…das sattsam bekannte symbolische Handeln bürgerlicher Protestbewegungen wenigstens einmal gegen wirkliches Tun zu vertauschen. Die Weigerung, den Bogen auszufüllen, ist das einzige, was man gegen die Volkszählung tun kann.”

Die schöne Dialektik daß in diesem Fall Nichtstun ein wirkliches Handeln ist schiebt die Frage nach dem Charakter des letzteren in den Hintergrund. Ich behaupte, es ist ein radikaldemokratisches Tun, ein Humanistische-Union”-Tun, ein Liga-gegen-den-sonstwas”-Tun, ein bürgerliches Tun. Es ist ein Tun, das jenen Individualismus voraussetzt und auf ihn baut –, der zum beschworenen Kollektivismus, der beschworenen Solidarität der vielen der Gegenpol ist. Man kann nicht beides haben: diesen Individualismus und diese Kollektivität. Oder genauer, wenn man diesen Individualismus hat, dann hat man die Kollektivität nur noch als ein unterjochtes Gedankending. Der vom Staat sich persönlich herausgefordert fühlende und ihm kraft seines Individualismus, seiner Ich-Stärke, Widerpart bietende Bürger hat die Kollektivität der Verweigerung als seine Idee im Kopf. Da ist sie nicht nur gut aufgehoben, sondern hat auch eine ausnehmend schöne Form, und er wird sich ewig wundern, daß er bei dem Versuch, ihr ans Licht der Welt zu verhelfen und aus dem individualistischen wirklichen Tun ein kollektives wirkliches Tun zu machen, nur auf die finsterste Gleichgültigkeit trifft.

Wie sehr die Verweigerungsstrategie gegenüber der Volkszählung von der wirklichen Verweigerung jener Freaks einmal abgesehen, die zum Ausfüllen des Volkszählungsbogens genausowenig imstande sind wie zu dem des Wohnungsgeldantrags oder des Bafög-Stipendiums auf bürgerliche Instinkte” angewiesen ist, dafür ist die Sanktionsstrategie des Staates ein wunderbarer Indikator. Die juristische Sanktion jenes abgestufte System geduldig wiederholter Mahnungen und sich sukzessive hochschraubender Bußgeldbescheide, eingeräumter Widerspruchsfristen und kostenpflichtiger gerichtlicher Überprüfungen appelliert an den Bürger, der im 18.-Jahrhunderts-Sinne mündig ist, das heißt verbal gebildet ist, die Leidenschaft des Wortgefechts kennt, der schriftlichen oder mündlichen Gefechte, sowie ökonomisch in einer wenn auch noch so bescheidenen Weise potent; denn sonst könnte man ihn ja nicht zur Kasse bitten, und er hätte auch nicht das Gefühl, daß er sich den Spaß etwas kosten läßt.

Kommt jene psychische Innenausstattung hinzu, die man Ich-Stärke nennt. Sie ist ebenso unabdingbar nämlich um dem staatlichen Zugleich an sturem Bürokratismus und unnachsichtiger Sanktionsbereitschaft, an Anonymität und persönlicher Rechenschaftsziehung, die ja der Trick des Volkszählungsbegehrens ist, Widerstand leisten zu können wie der eigentliche Hinderungsgrund der geforderten Kollektivität: Nicht nur gibt es nun mal” nicht so viele ich-starke Leute, wie für eine effektive Obstruktion nötig wäre, sondern es wird auch nie eine effektive Obstruktion geben, solange Ich-Stärke eine entscheidende Voraussetzung für sie ist!

März 1990

Als ich über Deine Kritik an meinem Volkszählungsartikel nachzudenken begann, Ilse, war ich im Nu weit weg von der Volkszählung, bei der RAF und den Autonomen, bei Nicht-Käuflichkeit und Nicht-Mitmachen, bei der Schwierigkeit, nein zu sagen und zu widerstehen, bei der Verallgemeinerbarkeit des Widerstands, – und damit bei Fragen, die mich seit einer Weile genauso beschäftigen wie Dich. ‘Weit weg’ von den Problemen der damaligen Verweigerung sind sie eigentlich auch nur auf den ersten Blick, denn ihr Zusammenhang mit ihnen ist unleugbar. Sie bilden deshalb mindestens so etwas wie eine Folie für meine erneuten Überlegungen zum gescheiterten Boykott und damit zu meinem eigenen Tun, das zur Zeit eine ephemere Aktualität erhält, weil der Staat mich mitsamt den 5000-6000 übrigen Berliner Restboykotteuren nunmehr mit dem vor zwei Jahren angedrohten Bußgeldverfahren in der drei Jahre zurückliegenden Sache Volkszählung überzieht.

Die These, der Boykott sei ein individualistische s Tun gewesen, eine Verweigerung, die jenen ich-starken, im 18.-Jahrhundert-Sinn mündigen, verbal gebildeten und ökonomisch wenigstens irgendwie potenten Bürger voraussetzt, der sich persönlich herausgefordert fühlt, dem Staat allein Widerpart zu bieten, der die Leidenschaft des Wortgefechts kennt und sich den Spaß etwas kosten läßt; die These, nur ihm habe (abgesehen von der wirklichen Verweigerung der ohnehin vom System ausgesonderten, lese-, schreib- und zahlungsunfähigen ‘Freaks’) der Boykott gelingen können und schließe daher als ein nicht verallgemeinerbares, der Sache und Intention des einzelnen verpflichtetes Tun die wirkliche Kollektivität der Verweigerung von vorneherein aus, – diese These ist, denke ich, falsch. Der Boykott bestand ja in nichts anderem als der Weigerung, den Volkszählungsbogen auszufüllen und für dieses Nichtausfüllen als für eine strafbare, kriminelle Handlung Zwangs- und Bußgelder zu berappen. In solcher Form erforderte er weder ökonomische Potenz noch bürgerliche Instinkte, weder Wortgefechte noch Ich-Stärke, hatte hingegen zur unabdingbaren Voraussetzung die möglichst große Zahl von Akteuren sowie den kollektiven Impuls und die Solidarität der vielen (in Westberlin wohl 100 000-150 000) Boykottwilligen. Beides gründete in der gemeinsamen politischen Sache, im aufs Ganze des Staates gehenden Nein zum Mitmachen, zur (wie immer unfreiwilligen) Affirmation, Legitimation und Absegnung von “Powerpolitik” und staatlichem Machtanspruch.

Daß die meisten Initiatoren und Wortführer des Boykotts ihn dann nach Kräften individualisiert, in den Widerstand des einzelnen Bürgers gegen den Zugriff des Staates auf seine Privatheit verkehrt, von seinem kollektiven Ziel abgekoppelt und damit entpolitisiert haben, ändert an dieser objektiven Bestimmtheit so wenig wie die Tatsache, daß der staatliche (juristische) Sanktionsapparat grundsätzlich alles kollektive Handeln seinem Inhalt und seiner Form nach individualisiert. Dagegen zeigt es an, woran die Verweigerung scheiterte: daran, daß sie von den bald gar nicht mehr boykottwilligen “Humanistische-Union-und Liga-gegen-den-sonstwas”-Akteuren zu einer Sache der einzelnen, der Ich-Starken, ja der notorischen Einzelkämpfer und Querköpfe und damit zum heroischen Durchhaltemarathon umgetitelt wurde. Hinter dieser Umtitelung, die als Signal zum (mal als faires Verlierenkönnen, mals als listiges Gewinnen rationalisierten) kollektiven Rückzug fungierte, verbarg sich das politische Motiv des Boykottabbruchs, nämlich die Angst vor der eigenen Courage, die Angst vor einer politischen Aktion, die – statt (wie bei vielen anderen Protesten) Kritik am Teil mit Affirmation des Ganzen zu verbinden – auf Kritik und Negation des Ganzen zielte, weil sie diesem Staat das verlangte prinzipielle Ja verweigerte und auf dem prinzipiellen Nein bestand.

Gescheitert ist die Boykottbewegung, so behaupte ich, nicht an der Opposition einzelner Bürger gegen den Staat, sondern an der Nähe vieler Bürger zum Staat. Bürgerlich resp. “bürgerlich instinktiv” an ihr war das Erschrecken vor der kollektiven Stärke, vorm erfolgreichen kollektiven Widerstand, war die unwiderstehliche “Verantwortung für unseren Staat”, und nicht etwa der Widerstand selbst. Freilich: diese Behauptung zeigt auch, daß sich meine eigene Auffassung vom Volkszählungsboykott nicht unwesentlich verschoben hat.

Von der heutigen Situation, von der jüngsten “revolutionären” Legitimation des bundesdeutschen Gemeinwesens aus gesehen, erscheint mir die Volkszählung als eine Probe nicht nur auf die Autorität der Staatsgewalt bzw. die Durchsetzbarkeit ihrer Politik, nicht nur auf die Zwing- und Erpreßbarkeit der Protestbewegung, sondern vor allem auf die Funktionstüchtigkeit und Stabilität der Mitmachdemokratie. Mit ihrem (nach wie vor unschwer als Endzweck erkennbaren) lückenlosen Vollzug testete und dokumentierte sie den in der Nachfolge des antiautoritären Studentenprotests entfalteten Grundkonsens der “totalitären Demokratie”, dessen unerhörte Leistung allein aus der Tatsache erhellt, daß auch der ungeliebte Staat noch “unser Staat” ist, weil er von der Mobilisierung der bundesrepublikanischen Öffentlichkeit fürs bestehende, allenthalben therapie- und reformbedürftige, nach Tatendurst und Veränderungsfreude seiner Bürger förmlich schreiende Gemeinwesen zehren kann. Das soziale, die Gesellschaft als Objekt des Tuns entdeckende Engagement, mehr noch die politische, staatsunabhängige Initiative der zu neuer ziviler Existenz erwachten Bürger lieferte ja in den 70er und 80er Jahren endlich jenes nationale Selbstbewußtsein, das dem Staat den angesichts der technologischen Krisenbewältigung und das heißt der Zuspitzung sozialer Gegensätze dringend erforderlichen Handlungsspielraum garantierte. In der ‘Arbeitsteilung’ zwischen der kontrolliert gegen politische Unruhe gerichteten Staatsaktion und dem (volks)gemeinschaftlichen Aktivismus, der jede politische Unruhe in den Pluralismus des Bürgerprotests bzw. in den Formalismus der “politischen (Streit-)Kultur” treibt, liegt das Erfolgsrezept der vom Faschismustrauma befreiten ‘Normalisierung’ der Bundesrepublik zum spätkapitalistischen, mit Dauerarbeitslosigkeit und -armut ungerührt lebenden Staat. Heute bewährt sich der wahrhaft ‘alternative’ Totalitarismus der Mitmachdemokratie denn auch im nahezu ausnahms- und unübersehbar widerstandslosen Mitwirken aller politischen Kräfte am Großdeutschland der 90er Jahre, das schon jetzt mit Gesellschaft so identisch geworden ist, daß wer ihm sich zu verweigern entschlossen ist, sogleich den allgemeinen Vorwurf abgrundtiefer und verbohrter Asozialität auf sich zieht.

Mit ihrem auf das staatliche Legitimationsbegehren zielenden Widerstand hat die Verweigerungsstrategie gegen die Volkszählung daher zu kurz gegriffen. Aber nicht weil sie bei den verbliebenen Boykotteuren hier und da ‘bürgerliche Instinkte’ weckte oder als radikaldemokratische Selbstverteidigung des mündigen Bürgers mißverstanden wurde. Sondern weil sie sich angesichts der hektischen Drohungen und Sanktionsversuche staatlicher Organe auf die “Powerpolitik” hat fixieren und damit über die prinzipielle “Friedlichkeit” der zum besten Stück der Bundesrepublik gewordenen totalitären Vergesellschaftung hat täuschen lassen. Gerade ein erfolgreicher massenhafter Boykott wäre ein ideales Aushängeschild für diese Friedlichkeit gewesen, die doch entscheidend dazu beiträgt, daß der Totalitarismus sei’s der Warengesellschaft, sei’s der Mitmachdemokratie gar nicht erst wahrgenommen wird! Das Vertrauen in die Stärke der kollektiven und solidarischen Verweigerung basierte ja selbst auf der Überzeugung von der Friedlichkeit der Verhältnisse. Und sicher zu Recht! Hätte es denn bei gleichbleibender Zahl von Boykotteuren zigtausende oder auch nur tausende von politischen (Schnell)prozessen, hätte es gar ebensoviele Pfändungen, Festnahmen oder Schlimmeres gegeben? So gewiß nicht, wie sich der Staat aufs Ganze gesehen noch gegenüber der unvorstellbar geschrumpften Zahl hartnäckiger Verweigerer seltsam lethargisch, bürokratisch penibel, über lange Zeit vergeßlich und selbst in der grotesk verspäteten Sanktion lustlos und milde verhalten hat. So “zivilisiert” wie die Verweigerung selbst wäre auch ihre (ohnehin zwangsläufig selektive) Sanktionierung gewesen, und einen massiven Einsatz offener Gewalt hätte es wohl kaum gegeben. Nach beendeter Verweigerung wäre nichts an Erkenntnis, nichts an Entzweiung geblieben. Eine Bundesrepublik, die auch angesichts des unübersehbaren zivilen Ungehorsams nicht gleich aus den Latschen ihrer nunmehr zeitgemäßen Faschismusbewältigung kippt, hätte noch dessen Erfolg für sich verbuchen können.

Obgleich also das Boykottvorhaben eine Gelegenheit zu wirklicher kollektiver Verweigerung bot, ließ es die politische Wirklichkeit – nämlich den politisch entscheidenden, nicht vom Staat gewalttätig hergestellten, sondern in Konkurrenz zu ihm von bürgerlichen Massen sponta n und friedlich vollzogenen Totalitarismus einer Mobilisierung fürs Bestehende – von vornherein unversehrt. Denn für den heutigen nationalen Aufbruch in die Zukunftslosigkeit zeichnen die “revolutionären”, emphatisch auf die schon herrschenden Produktionsverhältnisse gerichteten Aktivitäten dieser Massen, und nicht die konservativen, mit der nüchternen Sicherung der Kapitalverwertungsbedingungen betrauten Aktionen des Staates verantwortlich.

Ist nun aber mein ganzer Argumentations- und Explikationsversuch nicht selbst ein Kind jenes Individualismus, der die Kollektivität der Verweigerung nur verbissen beschwört, ohne sie je realisieren zu können? Wird die hartnäckige Vorstellung vom kollektiven Charaker des Boykotts nicht, wie es zumal der Gebrauch des Konditionals verrät, eingeholt von der Macht der Fakten, die belegen: einen kollektiven Boykott hat es nicht gegeben? Ist der Schluß nicht unabweisbar: boykottiert haben nur wenige, also war es eine Sache der wenigen? Andererseits: ist dieser Schluß nicht unhaltbar und tautologisch, weil er das politische Urteil gänzlich in der bloßen Faktizität verschwinden läßt und auf die simple Feststellung hinausläuft: wenn nur wenige etwas tun, ist es individualistisch, wenn viele etwas tun, ist es kollektiv? Aber würde das nicht jede Analyse blockieren oder gar die Entscheidung legitimieren, nur noch zu tun, was die vielen tun? Wäre, um bei der Volkszählung zu bleiben, mit der ‘Erklärung’, daß die vielen nicht verweigert haben, weil Verweigern eben nur wenigen möglich ist, nicht jede politische Kritik an der Boykottbewegung außer Kraft gesetzt (denn das Argument, all diejenigen, die dann nicht boykottierten, hätten es prinzipiell und beim besten Willen nicht gekonnt, da ihnen doch die entscheidenden – bürgerlichen – Voraussetzungen dafür fehlten, feit gegen jede Kritik)? Dreht eine solche Erklärung nicht sogar im Gegenteil und ganz so, wie es die Boykottbewegung tatsächlich gemacht hat, die Kritik um 180 Grad herum? Würde sich die gewiß nicht immer leicht widerlegbare Behauptung, für dieses oder jenes Tun bedürfe es des bürgerlichen Individualismus, über den ja nur wenige verfügen, nicht geradezu als ideale Rationalisierung für Nichtstun anbieten? Erhebt sich damit aber nicht unweigerlich die Frage, ob Individualismus und Ich-Stärke als Kategorien politischer Kritik überhaupt tauglich sind? Rührt die absurdistische Konsequenz, die vielen Boykottwilligen seien quasi ein Opfer der eingefleischt bürgerlich-individualistischen Boykottstrategie geworden, nicht auch daher, daß diese Kategorien zu einem gänzlich paradoxen Begründungszusammenhang führen? Oder ist es nicht paradox, wenn die Ich-Stärke, jene konstitutionelle und unaufhebbare, im Privateigentum fundierte Einzelheit des bürgerlichen Individuums ‘im 18.-Jahrhundert-Sinn’, die jede Kollektivität per definitionem der Vereinzelung ausschließt, Kollektivität zugleich deshalb verhindert, weil sie nicht genügend verbreitet ist? Ist es nicht paradox, wenn man beides, Individualismus und Kollektivität, einerseits nicht haben kann, weil Ich-Stärke und Solidarität einander kategorisch ausschließen, andererseits nicht, weil es zu wenig Ich-Stärke gibt? Und was ist Ich-Stärke nun: ein Privileg oder eine Deformation, eine ungerechterweise wenigen vorbehaltene Fähigkeit oder ein glücklicherweise selten gewordener Mangel? Sind auch die zu Beginn meiner Erwiderung angedeuteten Fragen eigentlich mit dem Gegensatz von Individualismus und Kollektivität zu beantworten? Hängt das Entstehen “effektiver Obstruktion” vom gelungenen Ausschluß der Ich-Stärke als ihrem “eigentlichen Hinderungsgrund” ab? Gründen sich zum Beispiel die berechtigten Zweifel daran, daß die Verhinderung der Volkszählung durch vorherige Massenaktionen eine Chance gehabt hätte, nicht selbstverständlich auf ganz andere Kriterien?

Du siehst, Ilse: “fertiggeworden” mit Deiner Kritik bin ich nicht, die vielen Fragen demonstrieren es. Wollen wir nicht versuchen, sie gemeinsam zu beantworten?

Aus: Ilse Bindseil, Frauen 1 ( Von Theorie bis Anarchie, Freiburg (ça-ira Verlag) 1990.

Anmerkungen

[ 1 ] Diesen Artikel habe ich Ende März 1988 an zitty , taz und Konkret geschickt. Veröffentlicht wurde er nirgends: zitty hatte gerade schon was anderes zum Thema (ein Interview), die taz fand ihn “zu allgemein”, Konkret antwortete gar nicht.

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