Notwehr des Leibes

Notwehr des Leibes

Der letzte Hungerstreik der politischen Gefangenen

Joachim Bruhn

Anders als das Opfer eines Justizirrtums verdient, wer aus begriffener Notwendigkeit für die Subversion, für bewaffneten Kampf und Hochverrat sich entscheidet, keine Caritas. Er weiß, was ihn von Staats wegen erwartet; gerade deshalb nimmt er den Kampf auf. Weil er nicht mehr glauben mag, daß in letzter Instanz Recht und Gerechtigkeit versöhnt werden, kann es für ihn die Gnade nicht geben, die er sich obendrein verbittet. Er nimmt die Rache vorweg und für den Fall der Niederlage in Kauf. Der Revolutionär, der das Mitleid mit den sog. “unschuldigen Opfern” als das ideologische Schmiermittel von Herrschaft durchschaut, die nur darauf lauert, ihre Macht durch eine Ausnahme abzufeiern, weiß: Trifft es ihn, dann trifft es wenigstens keinen Unschuldigen. Darin besteht seine Würde. Wer Mutter Theresa als den blanken Hohn auf die Solidarität denunziert, der kann auf Richard Weizsäcker und Antje Vollmer nicht bauen. Wer keinen politischen Gegner mehr kennen mag, weil er ihn als den sozialen Feind identifiziert hat, der “riskiert nicht nur sein Leben, wie jeder reguläre Kombattant. Er weiß, und läßt es darauf ankommen, daß ihn der Feind außerhalb von Recht, Gesetz und Ehre stellt. (Wer) den Feind zum Verbrecher und alle Begriffe des Feindes von Recht und Gesetz und Ehre für ideologischen Trug erklärt” (Carl Schmitt), für den läge es unter dem Niveau seiner theoretischen Einsicht wie unter der Würde seiner praktischen Feindschaft, sich auf eben diese Rechtsbegriffe zu berufen, nur weil er wehrlos ist und gefangen. Geschähe diese Berufung auch aus Not und Notwehr, sie wäre schlimmer noch als persönlicher Verrat: Gegenaufklärung. Was Carl Schmitt, der Theoretiker der Staatsraison, derart in seiner “Theorie des Partisanen” zum Begriff der Politik entwickelte, beschreibt die Logik von Krieg und Revolution, die Regeln eines jeden Antagonismus, der einer ums Ganze ist.

Aber noch den Linksradikalen von “1968” , die gegen den “Klassenfeind” agitierten und denen es außerparlamentarisch um das ganz Andere ging, war die Anweisung, die Kritik habe sich vor ihren Resultaten nicht zu fürchten, nie ganz geheuer, obwohl er doch von Marx stammte und dementsprechend oft zitiert werden mußte. Daß sich der Begriff des revolutionären Antagonismus, die Idee der Revolutionsraison, nicht in den Programmen der Studentenparteien findet und vielmehr im “Konzept Stadtguerilla” von 1971, das gibt das genaue Maß des der Wahrheit über den Staat verpflichteten theoretischen Radikalismus der Roten Armee (Fraktion).

Der Friedhof ist der Inbegriff des Staates, ein Begriff, der antipolitische Konsequenzen fordert, und dessen Wahrheit keine theoretische darstellt, sondern die praktische Kritik und Aufhebung des Staates ausmacht. Darin konstituierte die RAF ein Verhältnis von Theorie und Praxis, das es den linken Intellektuellen unmöglich machen sollte, ihre praktischen Neigungen mittels wissenschaftlicher Beraterverträgen bei Gewerkschafts- und Parteizentralen zu befriedigen.

Stülpt der Revolutionär die Äußerlichkeit von Theorie und Praxis dialektisch um, dann weiß er, auch wenn er es nicht zu sagen vermag, daß seine Wahrheit mit den Mitteln von Theorie nur zu widerlegen ist. Das ist sein philosophisches Risiko. Es wiegt nicht viel, er mag es auf die leichte Schulter nehmen. Aber es bricht ihm das Rückgrat, sowie er in die Defensive gerät, sowie seine Tat das revolutionäre Subjekt, seine einzige Legitimation, nicht konstituiert. Der Revolutionär weiß überdies, auch wenn er dies Wissen nur durch sein Handeln dokumentiert, daß seine theoretische Kritik unwahr ist, solange er nicht die praktische Krise des politökonomischen Verhältnisses herbeiführt. Das ist sein persönliches Wagnis.

Er ist kein Voluntarist, dem die Zeit immer schon reif ist und der doch einmal, immer: jetzt, anfangen muß. Obwohl sein Verhältnis zur historischen Analyse chronisch gestört ist, muß er doch den geeigneten Augenblick bestimmen und nutzen. Das ist sein Dilemma. Wenn er den Gordischen Knoten des theoretischen Problems praktisch durchschlägt, erklärt er sich selber zum Vorschein und zur Vorwegnahme des revolutionären Subjekts, das die Revolution wollen muß und doch die Freiheit selber ist. “Die Partisaneneinheit entsteht aus dem Nichts. Jeder kann anfangen. Er braucht auf niemanden zu warten. Einige Dutzend Kämpfer, die wirklich beginnen und nicht nur endlos diskutieren, können die politische Szene grundlegend verändern, eine Lawine auslösen”, schrieb die RAF 1971 in “Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa”. Und weiter: “Das Mittel des bewaffneten Kampfes ist praktisch zu entdecken. Falsch wäre es, dieses Mittel erst einzusetzen, wenn die ‚Zustimmung der Massen‘ sicher ist; denn das hieße, auf diesen Kampf gänzlich zu verzichten, weil die ‘Zustimmung der Massen’ allein durch den Kampf erreicht werden kann”.

Die Revolution konstituiert sich selbst; aus freier Entscheidung setzt sie ihre unwiderstehliche Logik, die Lawine, ins Werk. “Am Anfang”, schrieb Jan-Carl Raspe im August 1974 aus dem Gefängnis, “besteht die Schwierigkeit gerade darin, sowohl schon der Fisch zu sein, als auch durch und in der militärisch-politischen Aktion den Eisblock aufzutauen, damit der Fisch schwimmen kann.” Der Revolutionär ist das Dritte des logischen Widerspruchs, die Identität von Identität und Nichtidentität. Gerade darin besteht sein Wesen: in der vermittlungslosen Wendung gegen die Souveränität, im Angriff auf die Macht als der Einheit von Gewalt und Hegemonie, unter der Parole” “Die Bomben gegen den Unterdrückungsapparat schmeißen wir auch in das Bewußtsein der Massen” erklärt er sich zum Gegen-Souverän, zum Anti-Staat, und begründet so das Verhältnis des revolutionären Antagonismus.

Pardon wird nicht gegeben: Wie der Staat seinen Antagonisten als bloße Bestie von niedriger Gesinnung diffamiert, so bestreitet dieser den herrschenden Schweinen die angemaßte Willkürherrschaft; wie der Anti-Staat in den politischen Charaktermasken des Feindes symbolisch und pars pro toto die Macht überhaupt exekutieren möchte, so nimmt der offizielle Staat den gefangenen Revolutionär als Geisel und vollstreckt an ihm nach dem Prinzip kollektiver Haftung das Urteil. Weil es um die Schaffung einer neuen und die Bewahrung der alten Einheit von Gewalt und Hegemonie geht, darum kann kein Unterschied zwischen einer wirklichen Tat und einer bloßen Gesinnung gemacht werden; gleichgültig wird, ob einer in Gedanken tötet oder mit der Waffe. Aus freier Entscheidung hat die RAF auf diesen Kampf sich eingelassen und hat seine Spielregeln zu akzeptieren. Es macht die dialektische Crux dieses Kampfes aus, daß, wer praktisch geschlagen wurde, auch theoretisch widerlegt ist.

Februar sind die Gefangenen der RAF in ihren zehnten Hungerstreik getreten. Sie fordern die Aufhebung der Isolationsfolter und die “Zusammenlegung aller Gefangenen aus Guerilla und Widerstand in ein oder zwei große Gruppen”, die Freilassung haftunfähiger Gefangener, freie medizinische Versorgung und “freie politische Information und Kommunikation der Gefangenen”; sie werden nicht aufhören, ohne ihre Forderungen erfüllt zu sehen. Zu Beginn hat Helmut Pohl im Namen der Gefangenen erklärt: “Das Ziel der Isolation war von Anfang an, die Gefangenen zu zerstören, um die Politik der RAF zu ersticken. Damit sind sie an uns gescheitert – aber wir ertragen es auch so nicht mehr. Wir wollen es nicht mehr aushalten. So ist es. Das ist unsere politische und unsere existentielle Entscheidung. Denn wenn wir uns auch gegen ihren Zerstörungsautomaten behaupten konnten … – es gibt Grenzen… Die sind jetzt da.”.

Mit dieser Erklärung hat die RAF ihre Kapitulationsurkunde ausgefertigt, weigert sich aber, sie auch rechtsverbindlich zu unterschreiben . Einseitig hat die RAF den Antagonismus aufgekündigt, indem sie das Gesetz ihrer eigenen Aktion, die leibliche Haftung des Revolutionärs nicht für die Möglichkeit der Revolution ganz im allgemeinen, sondern für die seiner spezifischen Strategie, widerrufen hat.

Indem sie überhaupt einen Unterschied zwischen einer ’politischen‘ und einer ’existentiellen‘ Entscheidung macht, gibt sie ihre Niederlage zu und schwört ab. Die ’politische Identität‘, jenes Relikt aus den Sponti-Zeiten der famosen “Politik in erster Person”, hat sich verflüchtigt und die Differenz von Politik und Leib ist konstatiert. Aber zugleich erklärt die RAF den Widerstand gegen die Vernichtung des Leibes für einen politischen Sieg, der anerkannt werden, d.h. für einen Pyrrhussieg der Selbsterhaltung, der den wieder zum Gegner gewordenen Feind verpflichten soll. Es scheint, als sei die Logik ihrer eigenen Aktion zwar über ihrer Leiber hinweg gegangen, nicht aber durch ihre Köpfe hindurch.

Die Köpfe wollen die Logik des Antagonismus nicht wahrhaben, obwohl die Leiber ihren Fortgang nicht mehr ertragen können. Die Dynamik des Krieges geht über den Verstand der Krieger; die Leiber wissen mehr, als die Köpfe zugeben können. Das macht: der Staat, dem die RAF den totalen Krieg erklärte, ist wesentlich und wesensmäßig brutaler, als sie zu Beginn ihrer Aktion auch nur ahnen konnte. Die theoretische Bestimmung von 1971, wonach die “Angst vor dem Faschismus schon ein Teil seiner Herrschaft ist”, bedeutet, noch lange nicht, daß sie von der praktischen Erfahrung gnadenloser Gewalt nicht noch überschritten werden könnte. Das Wissen, wozu die Macht in der Lage ist, ist abstrakt im Vergleich mit dem Leiden, das sie bewirken kann.

Das straft die gesinnungstüchtige Parole Lügen, wonach die Gedanken frei sind, liegt der Körper auch in Ketten. Die Isolationsfolter, die am Gefangenen alles abstrahiert, was nicht reiner Gedanke ist, die dem Körper das notwendigste entzieht und verweigert, die ihm das Selbstverständlichste, das, was noch einmal ein Recht ist, nimmt: Licht, Luft, Geräusche, ist der staatliche Hohn auf den bürgerlichen Satz, wenn einer nur denke, dann sei er auch. Wer immer nur mit sich selber reden kann, dem verschlägt es am Ende mit der Sprache auch die Gedanken. Für die Wirksamkeit der sensorischen Deprivation ist die Kommandosprache der RAF Indiz genug.

Gegen diesen wirklichen Terror sind die Gefangenen in den Hungerstreik getreten, aber unter den Forderungen des Krieges   wie zum Beweis, daß der bürgerlichen Gesellschaft jedes Leiden, nicht in höherem Auftrag und ohne Sinn geschieht noch nicht einmal gleichgültig ist. Ihr Kampfmittel drückt die Niederlage aus und gesteht das Scheitern, die ihre Forderung nach Anwendung der Genfer Konvention beharrlich leugnet. Indem sie die Kapitulation, die sie schon vollzogen haben, als die Zumutung des “Abschwörens” zurückweisen, wollen sie ihr Schicksal, dem Staat auf Gnade und Ungnade ausgeliefert zu sein, zum Schein freier Selbstbestimmung wenden.

Sie befriedigen damit die Bedürfnisse der Freunde des bewaffneten Kampfes, die seit Jahren den Staat einen Gewaltstaat nennen und doch, als gebe es Recht ohne Gewalt, die Beachtung der Menschenrechte in der BRD vor einem bloß fiktivem Weltstaat, der UNO, einklagen. Sie fordern die Einhaltung der Menschenrechte als scheinbar vorstaatlicher und natürlicher Rechte, obwohl sie doch praktisch anerkennen müssen, daß noch nicht einmal das von Geburt an bestehen sollende Recht an der eigenen Person ohne den politischen Garanten des Privateigentums schlechthin zu haben ist. Die RAF, die mit dem Privateigentum brechen wollte, beruft sich auf eben die Prinzipien, die rechtlich aus ihm folgen, und will den Widerspruch nicht bemerkt haben. Sie reklamiert die Idee eines Rechts, dessen Inbegriff eben der bürgerliche Staat ist, dem sie die Anerkennung verweigert. Das gibt den Maßstab ihrer existentiellen Not und das Maß ihres politischen Bankrotts: Wie sie den Kampf um die Macht verloren haben, so den gegen das bürgerliche Bewußtsein. Daher ist nur konsequent, für den Hungerstreik so zu agitieren, daß er im ÖkoPax-Kartell auch als ein etwas militanteres Fasten für den Frieden verstanden werden kann. “Wir haben keine Angst”, erklärte auf der grünen Bundesversammlung in Duisburg ein Redner der GAL, “mit der RAF politisch identifiziert zu werden, weil die Forderungen der 1. Hungerstreikerklärung nicht RAF-Programmatik, sondern stinknormale Menschenrechtsforderungen ausdrücken.(…) jede Modifizierung der Forderungen der Gefangenen fällt den Hungerstreikenden objektiv in den Rücken, weil jede Modifizierung signalisiert, daß die originären Anliegen nicht stimmig sind.” Es versteht sich, daß Grüne, denen der haarsträubende Widerspruch einer “gewaltfreien Politik”, weil originär, noch nie zu Kopfe stieg, auch ein Menschenrecht auf die Anerkennung als kriegführende Partei nicht ausschließen mögen. Hier kommt die Lebenslüge der Alternativen mit der Lebensnotlüge der Gefangenen merkwürdig überein.

Für die Forderung der Gefangenen nach “Zusammenlegung” spricht nichts als die tödliche Entschlossenheit, mit der sie vertreten wird. Gegen die Vorstellung eines selbstbestimmten Lebens im Knast spricht nur der ideologiekritische Argwohn gegen die Idee einer Neugründung der bürgerlichen Gesellschaft ausgerechnet im Gefängnis, wo doch draußen schon nichts besonderes aus ihr wurde. In dieser Forderung nach einem dritten Weg zwischen individuellem Gnadenerweis und kollektiver Amnestie kultivieren RAF und Linke gemeinsam die fixe Idee, der Staat hinge wirklich von der Zustimmung seines “materiell gewordenen politischen Gegensatzes” ab, von der Ermächtigung durch die Avantgardefraktion einer Roten Armee, deren Gros dahinter nur in ihrer Einbildung manövriert.

Gefangenen vor dem Staat, ihren idealistischen Freunden und vor sich selbst zu schützen. Denn am Ende des Kampfes hat sich gezeigt, daß schon in der Kriegserklärung ein Fehler steckte. Es ist eben nicht “zuallererst der Wille zur Revolution, der Revolutionäre macht”, wie die Notwehr des Leibes energisch demonstriert. Die Revolution der RAF war doch nur eine Kopfgeburt von linken Intellektuellen, der Fisch erfriert im Eisblock und träumt vom Schwimmen.

Aus: Stadtzeitung für Freiburg (April 1989), S. 18 – 21. In französischer Übersetzung von Bodo Schulze unter dem Titel Le corps, alerte rouge. La dernière grève de la faim des prisonniers politiques in: Temps critiques N° 1 (Printemps 1990), S. 91 – 99.

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