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Der Prozeß gegen David Goldner
Interview mit David Goldner, das einige Wochen vor dem Prozeß von Radio Lora in München geführt wurde:
http://www.freie-radios.net/portal/content.php?id=15201
Wir dokumentieren im Folgenden die Prozesserklärung von David Goldner
"Sehr geehrter Herr Richter, sehr geehrte Frau Staatsanwältin!
Am Mittwoch den 26. Juli 2006 publizierte die BILD-Zeitung auf Seite 2 ein 30cm mal 15cm großes Farbfoto, das Kinder der libanesischen Hisbollah zeigt, die ihre rechten Arme zu einem Gruß strecken, der stark an den Hitlergruß erinnert. [Die entsprechende Seite von damals hab ich dabei.] Laut Wikipedia erreicht die BILD-Zeitung zur Zeit eine verkaufte Auflage von circa 3,8 Millionen Exemplaren pro Tag (2005). Sie erreicht damit etwa 18,8 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren, das sind 12,11 Millionen Menschen.
Meines Wissens hat keine Staatsanwaltschaft Deutschlands - und auch keine in Bayern - den Axel Springer Verlag wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angezeigt oder verklagt.
Was nun aber der BILD-Zeitung straffrei durchgeht, hat für andere strafrechtliche Konsequenzen:
Ende Mai 2006 fand die Polizei in Mittenwald in meinem Rucksack ca. 150-200 Din A 6 Flyer, auf denen ein ähnliches Foto abgebildet war - allerdings knapp 20 mal kleiner (es ist 10,5 cm mal 2,5 cm groß), als das in der BILD-Zeitung erschienene. Der Flyer warb für eine Lesung mit dem Herausgeber des 2006 veröffentlichten Buches mit dem Titel 'Feindaufklärung und Reeducation. Kritische Theorie gegen Postnazismus und Islamismus.' Das auf dem Flyer abgedruckte Bild, war das Cover dieses frei im Buchhandel erhältlichen Buches. Das Buch wurde, nebenbei bemerkt, laut Impressum, gedruckt mit der finanziellen Unterstützung des Österreichischen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Weil ich also diese 150-200 Flyer in meinem Rucksack hatte erhielt ich, keine zwei Wochen bevor das erwähnte sehr ähnliche Foto in der BILD Zeitung in einer Millionen-Auflage erschien, einen Strafbefehl über 60 Tagessätze wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Auch der Staatsanwaltschaft ist das bewusst. Im Schreiben mit dem Titel ‘Sachverhalt‘ der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim vom 29.05.06 heißt es, dass sich aus dem Text der auf den Flyern abgedruckt ist, ergebe, dass mit dem beworbenen Buch “nicht der Nationalsozialismus verherrlicht werden soll, sondern negativ bewertet wird.’
Um was geht es der Staatsanwaltschaft also?
Geht es ihr darum, nationalsozialistische Symbole aus der Öffentlichkeit zu verbannen?
Dann müsste sie auch zum Beispiel gegen die FIFA ermitteln, die 2006 in Deutschland in einer Millionen-Auflage durchgestrichene Hakenkreuze in Broschüren verbreitete; dann müsste sie ermitteln gegen die Du-bist-Deutschland-Kampagne, in deren Werbespot, den bereits Millionen Menschen hierzulande auf ihren Fernsehschirmen gesehen haben, ein durchgestrichenes Hakenkreuz zu sehen ist; sie müsste ermitteln gegen die BILD-Zeitung, die in einer Millionen-Auflage am 26.Juli 2006 den Hitlergruß publizierte. Das tut sie aber nicht.
Es kommt noch besser:
Erst 2002 stellte eine oberbayerische Staatsanwaltschaft, wie erst vorgestern Mittag auch auf Bayern 1 in einem Beitrag über meinen Fall zu hören war, ein Verfahren gegen zwei österreichische Weltkriegsveteranen, die an dem Traditionstreffen der Gebirgsjäger in Mittenwald Hakenkreuzorden getragen hatten, wegen “Geringfügigkeit” ein. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN/BdA hatte die beiden angezeigt.
Warum werde aber ich verfolgt?
Geht es bei meiner strafrechtlichen Verfolgung vielleicht ganz einfach darum - trotz der ständig steigenden Zahlen rechtsextremistischer Straftaten in Deutschland – ausgerechnet antifaschistisches Engagement auf der Straße zu kriminalisieren, und Menschen, die z.B.gegen das Traditionstreffen der Gebirgsjäger protestieren, einzuschüchtern?
Mir dünkt Letzteres.
Warum sonst wird in dem erwähnten Schreiben der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim vom 29.05.06, das ja eigentlich nur den Sachverhalt der Sicherstellung der Flyer aus meinem Rucksack feststellen müsste, extra betont:
Herr G. wollte in Mittenwald ‘an verschiedenen Veranstaltungen, öffentlichen Versammlungen und Aufzügen des linksextremistischen Spektrums gegen die sogenannte 'Brendten-Feier' der Kameradschaft Gebirgstruppe Mittenwald teilnehmen, er wurde später auch beobachtet, wie er an einer Demonstration teilnahm und auch ein Transparent trug.’
Mal ganz abgesehen von der Diffamierung von jungen Antifaschistinnen und Antifaschisten sowie den 2006 in Mittenwald anwesenden antifaschistischen Widerstandskämpfern und Zeitzeugen aus Frankreich und Slowenien als “linksextremistisch” im Sprachgebrauch der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim, möchte ich folgende Frage stellen:
Ist nicht meine Teilnahme an den - im übrigen: angemeldeten, und erlaubten – antifaschistischen Veranstaltungen in Mittenwald der 'eigentliche' Grund dafür, dass gegen mich ein Strafverfahren eröffnet wurde, gegen die BILD-Zeitung aber nicht? Ich weiß, ich bin leider keineswegs der einzige Nazi-Gegner hier in Deutschland, dem vorgeworfen wird, ausgerechnet gegen §86/ §86a StGB verstoßen zu haben, obwohl er keineswegs nationalsozialistische Symbolik verherrlichte, und unter diesem Vorwand mit aberwitzigen Strafbescheiden drangsaliert wird.
Es geht hier also auch nicht nur um mich. Es geht ganz grundsätzlich um die Frage, ob Antifaschistinnen und Antifaschisten unter Berufung auf §86, 86a StGB weiter kriminalisiert werden. Ich kann abschließend nur sagen, dass wir uns das nicht gefallen lassen werden, und zur Not bis zur Höchsten gerichtlichen Instanz klagen werden, um unser Recht einzufordern. Denn eines ist klar: Zur Kriminalisierung von antifaschistischer Symbolik und antifaschistischen Veranstaltungsflyern wurde der §86, 86a StGB nicht geschaffen."
Interview mit David Goldner nach dem Prozeß:
http://freie-radios.net/portal/content.php?id=15301
Der Bayrische Rundfunk berichtete in seiner Sendung "Zeitspiegel":
http://www.myvideo.de/watch/601359
Die bayrischen Grünen protestieren:
http://www.bayern.gruene.de/cms/presse/dok/164/164072.ist_protest_gegen_rechts_in_bayern_straf.htm
Ist Protest gegen Rechts in Bayern strafbar?
Die bayerischen Grünen haben gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Garmisch-Partenkirchen vom gestrigen Mittwoch scharf protestiert. Mit dem Urteil wird der 28-jährige David Goldner wegen der "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" zu 60 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Goldner nahm im Mai diesen Jahres an einer Protestkundgebung aus Anlass des Mittenwalder Gebirgsjägertreffens teil. Bei einer Personenkontrolle stellte die Polizei bei ihm Flugblätter sicher, auf denen zu einer Autorenlesung von Stephan Grigat eingeladen wurde. Der Umschlag seines Werkes "Feindaufklärung und Reeducation – Kritische Theorie gegen Postnazismus und Islamismus", der auf den Flugblättern abgebildet ist, zeigt Islamisten, die ihren Arm zum "Hitlergruß" heben. "Das Urteil ist vollkommen absurd", kritisiert die Landesvorsitzende Theresa Schopper, "hier soll jemand für eine angebliche Nähe zu Organisationen verurteilt werden, die er gerade bekämpft." Der verantwortliche Richter trete den Rechtsstaat mit den Füßen. Schopper: "Wenn sich Jugendliche gegen rechtes Gedankengut engagieren und auf die Straße gehen, verdienen sie unsere Unterstützung. Bei einem solchen Urteil stellt sich ernsthaft die Frage, ob der Richter seinen Beruf nicht verfehlt hat." Der Sprecher der Grünen Jugend Bayern Matthias Fleischer sieht den Versuch, eine unliebsame Demonstration nachträglich zu kriminalisieren: "Das Urteil erinnert auf fatale Weise an einen Stuttgarter Richter, der ebenfalls die Verwendung von Anti-Nazi-Symbolen als Straftatbestand gewertet hat. Dadurch wird die Wahrheit von den Füßen auf den Kopf gestellt." Schopper und Fleischer hoffen, dass die nächste Instanz, das Oberlandesgericht München, das Skandal-Urteil von Garmisch einkassiert und die "Maßstäbe wieder zurecht rückt".
Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete:
Garmischer Tagblatt vom 11. Januar 2007.
Werbung für Buch gegen Extremismus: 28-jähriger verurteilt
Amtsgericht verdonnert Angeklagten zu 600 Euro Geldstrafe
Garmisch-Partenkirchen/Mittenwald – Dass die einstige
Nazi-Partei, die NSDAP, verboten ist, dürfte allgemein bekannt
sein. Dass aber auch eine Strafe droht, wenn man Flugzettel verteilen
möchte, auf denen Ausländer ihre Arme hochrecken, als
wollten sie den Hitlergruß zeigen, das musste jetzt vor dem
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ein 28-Jähriger erfahren.
Ihn
hatte ein Staatsschutz-Polizist am 27. Mai vergangenen Jahres am
Mittenwalder Bahnhof mit einem Rucksack voller Flyer dingfest
gemacht. Auf den etwa 150 Zetteln war ein Foto abgedruckt, auf denen
zahlreiche Menschen mit erhobenem rechten Arm abgebildet waren. Dies
erfülle, so urteilte Richter Dieter Klarmann, den Tatbestand der
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Dafür
bedachte er den jungen Arbeitslosen, der von der Unterstützung
seiner Eltern lebt, gemäß Paragraf 86a des
Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe über 600 Euro.
Der
Angeklagte, der gegen einen Strafbefehl von zunächst 2400 Euro
Einspruch erhoben hatte, verlas anfangs eine geschliffen formulierte
Verteidigungsrede. Darin wies er unter anderem darauf hin, dass im
Juli 2006 auch die “Bild-Zeitung” ungestraft ein Foto von
Kindern
drucken konnte, die den Hitlergruß zeigten. Das Bild auf seinem
Flugblatt dagegen habe lediglich für ein Buch geworben, das sich
einerseits gegen den Post-Nationalsozialismus, andererseits gegen den
militanten Islamismus beispielsweise der Hisbollah wende. “Mir ging
es doch nicht um Nazi-Verherrlichung”, stellte der Angeklagte klar,
“sondern um genau das Gegenteil”.
Anlässlich der
Brendten-Feier der Gebirgsjäger habe er deshalb das Papier
verteilen wollen, um damit für das Buch zu werben. Der
Polizeibeamte des Staatsschutzes, der die Prospekte gefunden und
sichergestellt hatte, erklärte dann auch, dass die mit erhobenem
rechten Arm abgebildeten Personen vermutlich junge Asiaten seien.
Denen jedoch läge es vermutlich sehr fern, den Hitlergruß
zu zeigen, meinte Verteidigerin Angelika Lex. Deshalb treffe der
entsprechende Paragraf nicht auf den Angeklagten zu, denn die Vorgabe
richte sich nicht gegen ausländische Organisationen.
Staatsanwältin Andrea Titz bezeichnete es hingegen als
“unwichtig, welche Personen die Hand zur Grußformel heben,
auch wenn es sich um die Hisbollah handeln sollte”. Ziel des
Gesetzes sei es vielmehr, in der politischen Landschaft Deutschlands
jegliche Anwendung des Nazigrußes zu unterbinden.
Angesichts
der Tatsache, dass der Angeklagte keinerlei Verdienst habe, sei eine
Geldbuße von 600 Euro angebracht. Den Argumenten der
Staatsanwaltschaft schloss sich dann auch Richter Klarmann an. Doch
hielt er eine Strafe für unausweichlich, weil “die
körperliche
Ausführung des Hitlergrußes” abgebildet und deshalb zu
ahnden sei.
Wolfgang Kaiser